Die Behandlung richtet sich immer nach den individuellen Bedürfnissen von Ihnen und Ihrem Tier.

Die Preise für eine Behandlung richten sich grundsätzlich nach Dauer und Aufwand der Behandlung.

Erstbehandlung

 

Im ersten Termin bedarf es einer ausführlichen Befundaufnahme bestehend aus Anamnese, Adspektion und Palpation (Mehr erfahren unter „Therapieablauf“). Im Anschluss daran besprechen wir die Befunde und legen gemeinsam den Therapieablauf für Ihren vierbeinigen Liebling. Ggf. efolgt eine erste Behandlung. Für die Erstbehandlung sollte ein Zeitrahmen von 1,5 bis 2 Stunden eingeplant werden.

Pferd

Dauer: ca. 90 – 120 Minuten / Kosten: 120,– €; zuzüglich Anfahrtkosten

Hund

Dauer: ca. 90 Minuten / Kosten: 70,00,– €; zuzüglich Anfahrtkosten

Folgebehandlung

 

Ggf. erfoderliche Folgebehandlungen erfolgen immer individuell auf das jeweilige Tier abgestimmt. Insofern können Dauer, Aufwand und Preis der Behandlung variieren.


Pferd

Dauer:  90 Minuten / Kosten: 90,00,– €; zuzüglich Anfahrtkosten

Hund

Dauer: 60 Minuten / Kosten: 55,– €; zuzüglich Anfahrtkosten

Sonstiges

Anfahrtkosten

Die Anfahrtkosten berechnen sich ab Kreuzau-Bilstein.
 
bis 10 km: kostenlos
bis 25 km:   5,– €
bis 40 km: 10,– €
darüberhinaus: auf Anfrage
 
Hinweis: Es wird nur die Hinfahrt berechnet.

Wichtige Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass die Behandlungskosten direkt nach der Behandlung bar beglichen werden müssen.

Ferner möchte ich Sie bitten, einen Termin, den Sie nicht wahrnehmen können, mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Dies gibt mir die Möglichkeit, diesen neu zu verplanen und Ihnen erspart es unnötige Kosten. Nicht rechtzeitig abgesagte Termine muss ich Ihnen zu 100 %  in Rechnung stellen.

Sollten Sie eine Tierkranken- oder Op-Versicherung abgeschlossen haben, empfiehlt es sich, vor Beginn der manualtherapeutischen Behandlung  beim Versicherungsunternehmen nachzufragen, ob und welche Kosten übernommen werden. In der Regel müssen Sie die Kosten zunächst nach der Behandlung selbst bezahlen und können diese dann mit den von mir erstellten Belegen bei Ihrer Versicherung zwecks Kostenerstattung einreichen.

Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

Mehr Info's unter:

Allgemeine Infos